Energieverbrauch: Neue Labelklassen

Das Energielabel ist eine Energieverbrauchskennzeichnung, die Verbraucher über Produkteigenschaften wie z. B. die Energieeffizienz eines Produktes aufklärt. Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichung. In produktspezifischen Verordnungen (sog. delegierte Rechtsakte) sind für jede einzelne Produktgruppe die Details zu den Anforderungen an die Etiketten geregelt.
Das Inkrafttreten der EU-Energielabel-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/1369) führt zur Abschaffung der Label A+ bis A+++ hin zu den Klassen A-G. Hersteller, Händler und Importeure haben folgendes zu berücksichtigen:
- Lieferanten dürfen nach wie vor keine Produkte in Verkehr bringen, deren Leistung sich unter Testbedingungen automatisch verändert, um eine günstigere, aber nicht zutreffende Effizienzklasse zu erzielen.
- Effizienzklassen in der Werbung: Die Lieferanten und Händler müssen stärker auf die Effizienzklasse des Produktes in der Werbung verweisen. Bei jeder Werbung und in technischen Werbematerialien für bestimmte Produkte muss auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hingewiesen werden.
- Gedruckte Etiketten müssen dem Produkt beiliegen: Lieferanten müssen nicht mehr „unverzüglich“ den Händlern fehlende gedruckte Etikette nachliefern, sondern nach Aufforderung binnen fünf Arbeitstagen. Alternativ kann der Händler das Etikett selbst ausdrucken oder zur elektronischen Anzeige herunterladen. Außerdem sind Hersteller verpflichtet, dem Produkt nicht nur das Etikett, sondern auch die Datenblätter in gedruckter Form beizulegen.
- Bereitstellen/Ausstellen von Etiketten: Lieferanten und Händler dürfen nur für Produkte, die von der Rahmenverordnung und entsprechenden delegierten Rechtsakten erfasst sind, Energie-Etiketten liefern oder ausstellen. Das Nachbilden von Etiketten für nicht erfasste Produkte ist unzulässig. Auch für Produkte, die von delegierten Rechtsakten erfasst sind, ist das Bereitstellen oder Ausstellen von Etiketten, die nicht den einschlägigen delegierten Rechtsakten entsprechen, ausgeschlossen, wenn dies bei Kunden voraussichtlich zu Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Verbrauchs an Energie führen würde.
- Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden: Lieferanten und Händler müssen mit den Marktüberwachungsbehörden eng zusammenarbeiten. Ein Verstoß gegen die Anforderungen, die in der Rahmenverordnung und in den entsprechenden delegierten Rechtsakten festgelegt sind, muss sofort auf eigene Initiative oder auf Aufforderung der Marktüberwachungsbehörden behoben werden.
Wird künftig für weitere Produktgruppen ein Energielabel eingeführt oder ein bestehendes Label mit einer neuen Skala versehen, sollen zum Zeitpunkt der Einführung des Labels keine Produkte die Energieeffizienzklasse A erreichen (bei schneller Technologieentwicklung ggf. auch Effizienzklassen A und B). Lieferanten und Hersteller müssen Händlern ab vier Monate vor Inkrafttreten der für die jeweilige Produktgruppe neuen oder aktualisierten Kennzeichnungsvorgaben die neuen Energielabel zur Verfügung stellen. Der Handel ist verpflichtet, die aktualisierten Energielabel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Startzeitpunkt der jeweils (neu) geltenden Vorgaben sowohl bei in Geschäften als auch bei online ausgestellten Produkten anzubringen. Vor diesem Datum darf der Händler keine Label mit der neuen Skala ausstellen.
EU-Produktdatenbank
Die EU-Kommission richtet eine Produktdatenbank ein, die aus einem öffentlich zugänglichen Teil und einem sog. Konformitätsteil besteht. Die Produktdatenbank soll der Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden dienen. Sie stellt sicher, dass jederzeit aktuelle Informationen über Produkte und deren Energieetiketten sowie deren Produktdatenblättern verfügbar sind, auch für die Öffentlichkeit. Die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden werden durch die aufzubauende, europaweite Produktdatenbank (s.u.) weder ersetzt noch geändert.
Neue Labels
Die Kommission hat über das zukünftige Format und Aussehen der Energieeffizienzlabel von sechs Produktgruppen entschieden:
Diese Labels werden ab dem 1. März 2021 in Geschäften in ganz Europa und im Internet zu sehen sein.
Fünf Produktgruppen sind Haushaltsgeräte:
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Kühlschränke einschließlich Weinlagerschränken
- Lampen
- elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräten, Monitoren und digitalen Signage-Displays
Neu dabei ist eine Produktgruppe
- in Geschäften und als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion („gewerbliche Kühlschränke“).
Ein neuer Bestandteil dieser Labels ist ein QR-Code, der zusätzliche offizielle (nicht gewerbliche) Informationen zu erhalten. Diese Daten müssen vom Hersteller in die EU-Datenbank EPREL eingegeben werden.
Je nach Produkt werden die Energielabel nicht nur den Stromverbrauch angeben, sondern auch weitere energieverbrauchbezogene und sonstige Informationen enthalten, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.