Aktuelle Planungen im IHK-Bezirk
Die Gemeinden in Deutschland steuern mit Planungsverfahren die städtebauliche Entwicklung auf ihrem Gebiet. Hierbei legt die Gemeinde sowohl die Geltungsbereiche fest, in denen gebaut werden darf, als auch Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Industriegebiet, Wohngebiet, etc.).
In Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen werden als Rahmen für spätere Baugenehmigungsverfahren Regelungen zu flächenbedeutsamen Nutzungen getroffen. Dabei wird festgelegt, welche Nutzungen zulässig und unzulässig sind. Auch zu der Platzierung von Baukörpern und deren Größe werden Regelungen vorgenommen. Dementsprechend werden auch Unternehmensstandorte von einer Planung berührt, wenn sie den Standort direkt betrifft oder wenn in der Nachbarschaft Nutzungen geplant sind, die zu Konflikten für Unternehmen führen können.
Die IHK Mittlerer Niederrhein vertritt in den Planungsverfahren die Gesamtwirtschaft und bringt in ihrer Stellungnahme im Planungsprozess das Gesamtinteresse der Mitgliedsunternehmen gegenüber der planenden Gemeinde zum Ausdruck. Dabei berücksichtigt sie auch Einzelinteressen von Unternehmen, soweit sie mit dem Gesamtinteresse der Wirtschaft vereinbar sind.
Auf diesen Seiten veröffentlichen wir für die Unternehmen in unserem IHK-Bezirk Informationen zu aktuellen Planungsverfahren, soweit sie uns bekannt sind. Als IHK-Mitgliedsunternehmen haben Sie zudem die Möglichkeit, uns per E-Mail Ihre Anregungen oder Bedenken zu einzelnen Planungsverfahren mitzuteilen.