Die Grundförderung beträgt maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen. Noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen, die auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework genannt sind.
Das Zuschussprogramm ergänzt die seit Ende April beziehungsweise Anfang Mai laufenden KfW-Kredite, Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme und die seit dem 17. Juni 2022 möglichen Margining-Absicherungen. Es hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Anträge zu stellen, erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA oder in der Pressemitteilung des BMWK.