Kommunale Wärmeplanung

Fristende: 18.07.2024

Kommunale Wärmeplanung
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Die Stadt Mönchengladbach stellt ihren Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zur Konsultation. Beteiligt werden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange.

Hintergrund

Mit dem im Jahr 2023 durch den Bundestag verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufgefordert, bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten.

Die kommunale Wärmeplanung soll einen Fahrplan in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung des Stadtgebietes mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 darstellen. Sie enthält unter anderem klare Empfehlungen, in welchen Stadtgebieten zentrale (Wärmenetz) oder dezentrale Lösungen (Wärmepumpen) zu bevorzugen sind. Dies soll die Planungssicherheit für alle an der Wärmewende Beteiligten erhöhen. Der Wärmeplan wird spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Seit Juni 2024 liegt die kommunale Wärmeplanung für Mönchengladbach im Entwurf vor. Zu diesem Entwurf können nun die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange bis zum 18. Juli 2024 Stellung nehmen. Das Energiekonzept, zu dem die kommunale Wärmeplanung gehört, soll im Oktober 2024 vom Rat beschlossen werden. 

Die Unterlagen sowie die Informationen zur Beteiligungsmöglichkeit finden Sie online auf dieser Internetseite: https://www.stadt.mg/waerme

Die IHK Mittlerer plant ebenfalls, eine Stellungnahme einzureichen. Als Unternehmen haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 15.07.2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.