Gefahrgutfahrer (Fahrerprüfung)
Schulungspflicht und ADR-Bescheinigung
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im Besitz einer besonderen Schulungsbescheinigung (ADR-Card) sein.
Nach Abschluss einer entsprechenden Schulung und bestandener Prüfung stellt die IHK diese ADR-Bescheinigung aus. Sie ist bei den Transporten mitzuführen. Die Schulung erfolgt durch anerkannte Schulungsveranstalter. Die Prüfung nimmt die IHK ab.
Gültigkeit der ADR-Bescheinigung
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sie muss vor Ablauf der Gültigkeit durch den Besuch einer Fortbildungsschulung und durch erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsprüfung verlängert werden.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein,
• ADR-Prüfung "Basiskurs" und "Auffrischung": 74,00 Euro
• ADR-Prüfung (jede Prüfung nach einem Aufbaukurs): 77,00 Euro.
Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 19 Euro, weniger als 4 Wochen 23 Euro der Prüfungsgebühr berechnet.
Hinweise zur Gefahrgutfahrerschulung
Der Umfang der Schulung richtet sich nach den Anforderungen, die das Gefahrgutrecht an den Fahrzeugführer stellt. Soweit gefährliche Güter ausschließlich als Stückgut oder in loser Schüttung transportieren werden sollen, reicht der Besuch eines Basiskurses aus. Weitere Aufbaukurse für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Tanks, explosiven Stoffen oder radioaktiven Stoffen sind je nach Einsatzgebiet des Fahrers erforderlich. Am Ende einer jeden Schulung steht die Prüfung durch die IHK.
Alle erforderlichen Informationen, auch die Kontaktdaten für entsprechende Schulungsveranstalter, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Kurspläne ADR 2025
Basiskurs |
Aufbaukurs Tank |
Aufbaukurs Klasse 1 |
Aufbaukurs Klasse 7 |
Auffrischungsschulung |