Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU

Hintergrund
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 den Vorschlag für eine breite Beschränkung von etwa 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Er zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Der Vorschlag wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und bei der ECHA eingereicht.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeit
Nach der Veröffentlichung erfolgt nun eine Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) im Hinblick auf die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang wurde eine öffentliche Konsultation eröffnet, an der sich auch betroffene Unternehmen in der Zeit vom 22. März bis 25. September 2023 beteiligen können. Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit, vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.
Zur Konsultation gelangen Sie über den Button „Give Comments” oder direkt über den folgenden Link.
Die ECHA lädt dazu ein, wissenschaftliche und technische Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS einzureichen. Besonders wichtig ist eine ausführliche Begründung (inklusive Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse werden bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen die bei der Konsultation eingegangenen Kommentare bewerten und berücksichtigen.
Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet, die dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die mögliche Beschränkung entscheiden wird. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag kann voraussichtlich 2025 gerechnet werden.
Handlungsempfehlungen
Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich jetzt zu engagieren. Wenn möglich, sollen weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen eingereicht werden – vor allem in Bezug auf die im Vorschlag fehlenden Verwendungen, die als potenziell markierten Ausnahmeregelungen oder zusätzliche noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen. Die Beteiligung an der Konsultation und die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmeregelungen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat Handlungsempfehlungen erstellt, die Unternehmen bei der Teilnahme an der Konsultation zum breiten Beschränkungsvorschlag von PFAS Hilfestellung geben.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eine ausführliche Aufzählung der geeigneten Informationen auf Seite 3 seiner Handlungsempfehlungen zusammengestellt.
Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z.B. zu:
- Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
- Ökonomischem und gesellschaftlichem Nutzen
- Vorgenommenen PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
- Sozio-ökonomischen Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft
- Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Weitere Informationen
Wir möchten Unternehmen, die von den möglichen PFAS-Beschränkungen in ihren Unternehmensprozessen betroffenen sind, über aktuelle und wichtige Schritte im Verfahren informieren und erstellen derzeit eine Betroffenenliste. Betroffene Unternehmen können sich per E-Mail bei unserer Beraterin Margarethe Wies (margarethe.wies@mittlerer-niederrhein.ihk.de) melden, wenn sie auf diese Liste aufgenommen werden möchten.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten der ECHA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie des Bundesumweltamtes.