Neuer Förderaufruf im Umweltinnovationsprogramm

Neuer Förderaufruf im Umweltinnovationsprogramm
© Philip Steury / Adobe Stock

Am 3. April 2023 ist die novellierte Förderrichtlinie im Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen“, kurz Umweltinnovationsprogramm (UIP), in Kraft getreten. Es besteht bereits seit 1979 und ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Das Umweltinnovationsprogramm und seine Ziele

Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördert das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen bei innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial, die so bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. In modellhaften Vorhaben soll aufgezeigt werden, wie neue technologische Verfahren oder neuartige Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen angewandt werden können. Ziel ist es auch, den Stand der Technik in Deutschland voranzutreiben und Unternehmen zur Nachahmung anzuregen sowie Impulse für die Umweltpolitik zu setzen. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  •  in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebs­stätte in Deutschland
  •  Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  •  kommunale Gebiets­körperschaften, deren Eigen­betriebe und Zweck­verbände

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Gegenstand der Förderung

Die Anlagen und Verfahren, die im technischen Sinne Demonstrations­charakter (großtechnische Demonstration) haben, müssen

  • über den Stand der Technik hinausgehen oder
  • eine neuartige Verfahrens­kombination im ausgewählten Anwendungs­bereich darstellen.


Gefördert werden Projekte in den folgenden Bereichen: 

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung kann in zwei Varianten gewährt werden, entweder als Investitionszuschuss oder als Kredit mit Zinszuschuss.

1. Der Investitionszuschuss beträgt in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

2. Es wird ein zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten gewährt.

Weitere Informationen

Alle wichtigen Informationen zu den Konditionen und dem Ablauf, die Förderrichtlinie selbst sowie Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums und der KfW-Bank unter den fachfolgenden Links.