Hinweisgeberschutzgesetz – Schwerpunkt interne Meldestelle

Hinweisgeberschutzgesetz – Schwerpunkt interne Meldestelle
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    Die Veranstaltung ist kostenfrei

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll den Hinweisgeberschutz wirksam und nachhaltig verbessern, dem gesamtgesellschaftlichen Beitrag von Hinweisgebern bei der Aufdeckung und Ahndung von Missständen Rechnung tragen und für ausreichend Rechtssicherheit für die Betroffenen sorgen. 

Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes in erster Linie die Verpflichtung verbunden, eine interne Meldestelle einzurichten, wobei die Einrichtungsfrist bereits mit dem 17. Dezember 2023 abläuft.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir Sie darüber informieren, was das Hinweisgeberschutzgesetz für Sie bedeutet, was bei der Einrichtung einer internen Meldestelle zu beachten ist und welche Aufgaben diese erfüllen muss.

Programm

Wir werden insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:

  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Überblick
  • Schwerpunkte, Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung
  • Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Hinweisgeber, Meldungen, Konsequenzen einer Meldung
  • Die interne Meldestelle
    - verpflichtete Unternehmen
    - Einrichtung
    - Anforderungen
    - Bearbeitung von Meldungen

Im Rahmen des Webinars werden wir auch gerne Ihre Fragen beantworten. Das Webinar wird von Diana Grundzinski, Rechtsreferendarin bei der IHK Mittlerer Niederrhein, und Gregor Waschau, Jurist und Berater Recht bei der IHK Mittlerer Niederrhein, durchgeführt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenfrei