Förderprogramme vom Land Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Transferstrategie setzt sich für ein verbessertes Zusammenspiel von Wissenschaft und Wirtschaft ein. Im Fokus des Programms stehen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Damit diese Unternehmen enger mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten können und Innovationen schneller in den betrieblichen Alltag übernommen werden, hat das Innovationsministerium im Rahmen von „Mittelstand.innovativ!“ ein gezieltes Förderprogramm ins Leben gerufen. Es besteht aus drei unterschiedlichen Teilen: dem Innovationsgutschein, dem Innovationsdarlehen und dem Innovationsassistenten.
Innovationsgutschein Digitalisierung
Das Programm wendet sich an mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz in NRW, die neue Ideen nutzen wollen, um Innovationen rund um das Thema Digitalisierung und IT-Sicherheit zu generieren.
Im Rahmen des Förderprogramms werden zwei Innovationsgutscheine angeboten:
- Digitalisierung A (Analyse und Bewertung):
Für eine Status-quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen oder des IT-Sicherheit-Grades. Fördergegenstand sind die Durchführung von SWOT- und damit verbundenen Potenzialanalysen und das Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen im Unternehmen. - Digitalisierung B (Befähigung und Umsetzung):
Für die Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotenziale (aus Digitalisierung A oder bestehender Analyse). Dieser Innovationsgutschein soll dabei helfen, innovative Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen/-projekten im Unternehmen zu implementieren.
Eine Kombination beider Förderprogramme ist möglich. Anträge beim Projektträger in Jülich können jederzeit gestellt werden.
Innovationsgutschein
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine an. Sie dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Der Innovationsgutschein ermöglicht dort die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Innovationsdarlehen
Innovationsdarlehen sind zinsverbilligte Kredite. Sie werden durch die NRW.Bank im Hausbankenverfahren kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung gewährt.
Innovationsassistenten
Seit Sommer 2009 erhalten kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einen Personalkostenzuschuss, wenn sie aktuelles Forschungswissen und neue Ideen über Hochschulabsolventen aus ingenieur-, naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern beschäftigen.
Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Richtlinie zur Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken „Zukunftscluster-Initiative“ (Clusters4Future) veröffentlicht, die die in der Hightech-Strategie (HTS) 2025 der Bundesregierung formulierten Ziele zur Stärkung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers und zu den vorgesehenen Missionen unterstützt, um somit technologische und soziale Innovationen im Alltag zu integrieren.
Das Ziel ist die Verknüpfung von regionalen Partnern in Innovationsnetzwerken auf Basis von Exzellenzforschung und ihrer Ergebnisse. Dabei soll angestrebt werden, neueste Technologien, wissenschaftliche Methoden und Instrumente schnellstmöglich in Anwendungen und Wertschöpfung zu überführen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Projekte zur Umsetzung der jeweils zugrunde liegenden Forschungs- und Innovationsstrategien des Zukunftsclusters und Projekte für innovationsbegleitende Aktivitäten, wie unter anderem
- Projekte für den Wissens- und Technologietransfer,
- Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Strategie und zur Erhöhung deren Wirkungsreichweite (einschließlich Prüfung neuer Verwertungsmöglichkeiten),
- Maßnahmen für das Forschungs- und Innovationsmanagement,
- Maßnahmen für Qualifizierung und Ausbildung.
Des Weiteren sollen Strategien von den regionalen Innovationsnetzwerken entwickelt und realisiert werden. Grund dafür ist die Gestaltung herausragender Cluster, die künftig das Profil des Innovationsstandortes Deutschland mitprägen und zu Lösungen für globale Herausforderungen beitragen. Die im Folgenden dargestellten Ziele werden damit verfolgt:
- Frühzeitiges Erkennen und Ausbauen neuer Forschungs- und Innovationsfelder mit großem Wachstums- und Lösungspotenzial: Ergänzung des deutschen Branchen- und Technologieportfolios durch die Entwicklung dieser Felder, Anregung von branchen-, themen-, technologie- und disziplinübergreifenden Kooperationen und mutigen Herangehensweisen an neue Themen, Unterstützung von Innovationen an den Schnittstellen und durch die Kombination von Wissens- und Technologiefeldern.
- Frühzeitige und zunehmende Einbindung von Wirtschaft und Gesellschaft in die Konzeption und Umsetzung der geplanten Entwicklungen: Unterstützung einer offenen Innovationskultur für die schnellere Überführung exzellenter Forschungsergebnisse in die Anwendung, Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Unterstützung von innovativen Gründungen, Erprobung neuartiger Formate zur Einbindung potenzieller Kunden und Nutzer sowie von Bürgern und Gesellschaft in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozesse inklusive Makerspaces und Bürgerwissenschaft, Erprobung und Gestaltung von Reallaboren im Sinne von Innovationsfreiheitsräumen.
- Nachhaltiger Kompetenz- und Ressourcenaufbau: Fachkräfteentwicklung und -gewinnung sowie Aus- und Weiterbildung für den speziellen Bedarf im Themenfeld, Ausbau und gemeinsame effiziente Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, Entwicklung und Implementierung innovativer Steuerungs- und Managementprozesse für die Kooperation in der Region und mit komplementären Akteuren (einschließlich Cross-Clustering), mittel- bis langfristige Entwicklung geeigneter Ansätze zur Verstetigung einschließlich dafür geeigneter Managementstrukturen und -prozesse.
Potentialberatung in NRW
Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.
Dieses Programm richtet sich nur an kleine und mittelständische Unternehmen, die sich bis zu 15 Beratertage fördern lassen können. Die Mittel für das Programm stammen aus der EU, die Durchführung erfolgt aber über die Arbeitspolitik der Landesregierung NRW.