Corona-Schutzverordnung zum 12. März aktualisiert
Neuerungen der Verordnung betreffen vor allem vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Auch berufliche Unterrichtungen sind nach dem Ordnungsrecht nun zulässig.
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Neuerungen der Verordnung betreffen vor allem vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Auch berufliche Unterrichtungen sind nach dem Ordnungsrecht nun zulässig.
Das Land NRW hat die bisherige Corona-Testungsverordnung und die Quarantäneverordnung ersetzt. Die aktuelle Regelung gilt bis zum 8. April 2021.
Die Aktualisierungen der Corona-Einreiseverordnung betreffen vor allem die Regeln für Grenzgänger und Pendler zwischen Deutschland und Belgien, Luxemburg und den Niederlanden.
Die Abschlagszahlungen der Coronahilfen werden am 12. März wieder aufgenommen. Die kurzzeitige Unterbrechung war notwendig, um Betrugsversuche zu verhindern.