Corona-Schutzverordnung des Landes aktualisiert
Hier finden Sie die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab 29. März gilt. Neu ist die Einführung der „Corona-Notbremse“ für Kreise und kreisfreie Städte, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt.