Corona-Krise: Arbeitsschutzverordnung wird angepasst
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird angepasst. Ab dem 19. April werden Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitern regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Hier finden Sie die Neuerungen im Überblick.