Arbeitsschutzverordnung aktualisiert
Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Selbst- oder Schnelltests wöchentlich anzubieten.
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Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Selbst- oder Schnelltests wöchentlich anzubieten.
Der Weg aus der Pandemie liegt in einer ausreichenden Immunisierung der Bevölkerung durch Impfen. Ab Juni dürfen auch die Betriebsärzt impfen.