Weitere Lockerungen: Neue Rechtsverordnung veröffentlicht
Ab dem 5. Juni gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Darin beschrieben: Unter welchen Bedingungen Lockerungen für die Veranstaltungswirtschaft möglich sind.
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Ab dem 5. Juni gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Darin beschrieben: Unter welchen Bedingungen Lockerungen für die Veranstaltungswirtschaft möglich sind.
WeiterlesenIn der aktuellen Corona-Teststrukturverordnung vom 3. Juni wird geregelt, unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden Teststellen stilllegen können.
WeiterlesenUnternehmen aus dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss können die Infrastruktur des Impfzentrums nutzen.