Neue Schutzverordnung regelt Gastronomie-Öffnungen
Neuerungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung betreffen mögliche Öffnungen der Gastronomie sowie die Verlängerungen verschiedener finanzieller Corona-Hilfen.
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Neuerungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung betreffen mögliche Öffnungen der Gastronomie sowie die Verlängerungen verschiedener finanzieller Corona-Hilfen.
Betriebe in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss können die Infrastruktur der Impfzentren nutzen.
Die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe werden bis zum 30. September 2021 verlängert. Zudem wurde auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
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