Corona-Schutzverordnung aktualisiert
Die Corona-Schutzverordnung regelt die Maskenpflicht für Angestellte ohne Kundenkontakt. Zudem wird die Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW bis zum 2. August verlängert.
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Die Corona-Schutzverordnung regelt die Maskenpflicht für Angestellte ohne Kundenkontakt. Zudem wird die Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW bis zum 2. August verlängert.