Überbrückungshilfe III Plus abrufbar
Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Juli bis zum 30. September eingeschränkt ist, können ab sofort Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
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Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Juli bis zum 30. September eingeschränkt ist, können ab sofort Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt in ganz NRW ab dem 26. Juli 2021 eine Reihe neuer Schutzmaßnahmen wieder in Kraft. Hier finden Sie eine Übersicht.