Corona-Schutzverordnung bleibt bis 19. August in Kraft
Vorläufig wird es in NRW keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3 geben. Gastronomie, Sport- und Kulturstätten dürfen auch oberhalb von Inzidenzwerten von 50 geöffnet bleiben.
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Vorläufig wird es in NRW keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3 geben. Gastronomie, Sport- und Kulturstätten dürfen auch oberhalb von Inzidenzwerten von 50 geöffnet bleiben.