Corona-Schutzverordnung: 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35
Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Freitag, 20. August. Die neue Verordnung enthält keine Inzidenzstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.