Corona-Schutzverordnung des Landes aktualisiert
Ab dem 13. Januar 2022 gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Darin sind unter anderem die Maskenpflicht und die 2G-plus-Regelungen in der Gastronomie festgeschrieben.
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Ab dem 13. Januar 2022 gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Darin sind unter anderem die Maskenpflicht und die 2G-plus-Regelungen in der Gastronomie festgeschrieben.
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2Gplus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.
Am 19. Januar steht von 9 bis 16 Uhr ein Impfmobil auf dem Parkplatz der IHK am Nordwall 39. Dort können sich Beschäftigte der Unternehmen in der Krefelder City unkompliziert und schnell gegen das Corona-Virus impfen lassen.
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