Neustarthilfe 2022
Die „Neustarthilfe 2022“ wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Solo-Selbstständige Zuschüsse erhalten.
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Die „Neustarthilfe 2022“ wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Solo-Selbstständige Zuschüsse erhalten.
Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Es gibt weiterhin eine anteilige Erstattung der Fixkosten und einen Eigenkapitalzuschuss.
Ab Samstag, 19. Februar, gilt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Damit werden in einem ersten Schritt die auf Bundesebene vereinbarten Öffnungsschritte umgesetzt.