Corona-Schutzverordnung des Landes überarbeitet
Das Land NRW hat seine Corona-Schutzverordnung zum 3. Februar 2022 aktualisiert. Darin ist unter anderem geklärt, wie viele Personen künftig bei Großveranstaltungen zugelassen sind.
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Das Land NRW hat seine Corona-Schutzverordnung zum 3. Februar 2022 aktualisiert. Darin ist unter anderem geklärt, wie viele Personen künftig bei Großveranstaltungen zugelassen sind.
Die Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen wurde für Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, bis Ende März 2022 verlängert.
Die Mehrheit der Unternehmen in der Region spricht sich für eine Impfpflicht aus.
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