Neue Corona-Schutzverordnung bringt weitere Öffnungsschritte
Ab dem 4. März dürfen Diskotheken unter 2Gplus wieder öffnen, in der Gastronomie, in Kultureinrichtungen sowie beim Sport gilt 3G und bei Veranstaltungen sind mehr Zuschauer erlaubt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter erhalten Sie unsere aktuellen Erkenntnisse und Informationen zu allen Themen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus′ sowie zu den Hilfeleistungen von Bund und Land. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite unter: https://www.ihk-krefeld.de/de/corona-krise/index.html
Ab dem 4. März dürfen Diskotheken unter 2Gplus wieder öffnen, in der Gastronomie, in Kultureinrichtungen sowie beim Sport gilt 3G und bei Veranstaltungen sind mehr Zuschauer erlaubt.