Arbeitsschutzstandards für Unternehmen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Unternehmen müssen nun Hygienekonzepte erarbeiten.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Unternehmen müssen nun Hygienekonzepte erarbeiten.
Seit dem 19. März gilt die neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr. Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen, viele Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht im Freien entfallen.