Neue Rechtsverordnung des Landes tritt in Kraft
Ab heute gilt die neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Infizierte können sich bereits nach fünf Tagen freitesten. Enge Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr automatisch in Quarantäne begeben.
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Ab heute gilt die neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Infizierte können sich bereits nach fünf Tagen freitesten. Enge Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr automatisch in Quarantäne begeben.