Neustarthilfe 2022
Die Antragsfrist der Neustarthilfe 2022 endet am 15. Juni 2022. Unternehmen, die das Corona-Hilfsprogramm beantragen wollen, sollten schnellstmöglich ihre Anträge stellen.
Die Antragsfrist der Neustarthilfe 2022 endet am 15. Juni 2022. Unternehmen, die das Corona-Hilfsprogramm beantragen wollen, sollten schnellstmöglich ihre Anträge stellen.
Anträge für die Überbrückungshilfe IV sind nur noch bis zum 15. Juni möglich. Wer förderberechtigt ist und was zu beachten ist, lesen Sie hier.