Verlängerung: Frist für Überbrückungshilfen
Das Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I wird auf den 9. Oktober verschoben. Anträge können nach dem 9. Oktober nicht rückwirkend gestellt werden.
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Das Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I wird auf den 9. Oktober verschoben. Anträge können nach dem 9. Oktober nicht rückwirkend gestellt werden.
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