Velängerung: Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld angepasst
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird verlängert! Wer bis dato bis zum 31. Dezember 2020 antragsberechtigt war, ist dies nun bis zum 31. Dezember 2021.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter erhalten Sie unsere aktuellen Erkenntnisse und Informationen zu allen Themen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus′ sowie zu den Hilfeleistungen von Bund und Land. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter: https://www.ihk-krefeld.de/de/international/corona-virus/index.html
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird verlängert! Wer bis dato bis zum 31. Dezember 2020 antragsberechtigt war, ist dies nun bis zum 31. Dezember 2021.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen zu Provisionen und Margen in der Tourismusbranche im Rahmen der aktuellen Überbrückungshilfe II.