November- und Dezemberhilfen abrufbar
Anträge auf die Dezemberhilfe können ab sofort und noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Anträge zur Novemberhilfen können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Anträge auf die Dezemberhilfe können ab sofort und noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Anträge zur Novemberhilfen können noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Ab dem 28. Dezember gilt die aktualisierte Corona-Einreiseverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie regelt unter anderem die Bestimmungen zur Einreise aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika.
Das Land NRW hat seine Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen überarbeitet. Inhalt der Verordnung sowie das Dokument zum Download finden Sie hier.