November- und Dezemberhilfen: Fristen verlängert
Die Antragsfristen für die Unterstützung der November- und Dezemberhilfen wurden verlängert. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können Anträge bis zum 30. April 2021 stellen.
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Die Antragsfristen für die Unterstützung der November- und Dezemberhilfen wurden verlängert. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können Anträge bis zum 30. April 2021 stellen.
Unternehmen, die zum Erhalt der Überbrückungshilfe II berechtigt sind, können Anträge bis zum 31. März 2021 stellen.