Neue Corona-Schutzverordnung tritt am 8. März in Kraft
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst.
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Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst.