Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen

Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen
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Hintergrund und Änderungen

Die ECHA hat für die Risiken von Chrom(VI)-Verbindungen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen eine Bewertung vorgenommen und kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Chrom(VI)-Verbindungen zu den gefährlichsten krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz zählen.

Der Vorschlag zur Beschränkung enthält Ausnahmen für bestimmte Anwendungsbereiche, beispielsweise für die Formulierung von Gemischen, die Galvanisierung auf Kunststoff- und Metalloberflächen sowie für spezielle Verfahren der Oberflächenbehandlung, unter der Voraussetzung, dass strenge Grenzwerte für Emissionen und Exposition eingehalten werden.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Eine öffentliche Konsultation beginnt voraussichtlich am 18. Juni 2025 und soll sechs Monate dauern.

Die ECHA veranstaltet in diesem Zusammenhang ein Webinar "Restriction proposal for certain Chromium VI substances" am 18. Juni 2025, um den Beschränkungsvorschlag näher zu erläutern und eine Beteiligung von Interessengruppen zu ermöglichen.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten.

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