Beteiligung zum Chemieomnibus

Beteiligung zum Chemieomnibus
© Romolo Tavani / Adobe Stock

Fristende: 28. August 2025

Hintergrund und Änderungen

Am 8. Juli 2025 stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket vor, das auf einem Aktionsplan für die chemische Industrie sowie einem Chemieomnibus basiert. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, zentrale Herausforderungen wie hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage zu bewältigen und gleichzeitig Investitionen in Innovation und Nachhaltigkeit zu fördern.

Der Aktionsplan beschreibt konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu sichern und eine starke europäische Produktionsbasis zu erhalten. Begleitet wurde er von einem Chemieomnibus, der darauf abzielt, die Kosten der Einhaltung von Vorschriften sowie den Verwaltungsaufwand für die chemische Industrie zu senken. Gleichzeitig soll ein starker Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleistet bleiben.

Der Chemieomnibus umfasst Änderungen in folgenden Verordnungen:

CLP-Verordnung:

  • Die in der CLP-Überarbeitung angenommen starren Formatierungsregeln für Etiketten wurden wieder zurückgenommen. Stattdessen soll wieder der Grundsatz gelten, dass Beschriftungen klar und lesbar sein müssen.
  • Vereinfachung und Klarstellung der Bestimmungen für Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen für Kleinverpackungen, insbesondere für Behälter unter 10 ml
  • Die feste Frist für die Aktualisierungspflicht des Etiketts nach spätestens 6 Monaten soll aufgehoben werden. Stattdessen gilt, dass Etiketten „unverzüglich“ angepasst werden müssen, nachdem es neue Daten gibt.
  • Regelungen zu Werbung und Online-Verkäufe werden geändert, um ihren Anwendungsbereich auf Chemikalien zu beschränken, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. B2B Absatz von gefährlichen Stoffen und Gemischen soll vom Anwendungsbereich ausgenommen werden, da sie durch die Sicherheitsdatenblätter abgedeckt werden. Darüber hinaus sollen die Informationspflichten in der an die breite Öffentlichkeit gerichtete Werbung vereinfacht werden, indem Werbung für Chemikalien Verbraucher dazu anregen soll, vor der Verwendung das Etikett und die Produktinformationen zu lesen.
  • Zukünftig soll ein digitaler Kontakt (bspw. in der Form einer E-Mail-Adresse) anstatt einer Adresse und Telefonnummer angegeben werden können. 
  • Einige Kennzeichnungselemente in Tankstellen wie Nennfüllmenge und UFI werden auf Kraftstoffpumpen nicht mehr benötigt.
  • Das Anwendungsdatum der derzeit gültigen CLP-Verordnung wird auf den 01. Januar 2028 verschoben, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.

Kosmetikmittelverordnung 

  • Das Verfahren zur Aufnahme von Farbstoffen, Konservierungsmitteln und UV-Filtern in die entsprechenden Anhänge IV, V und VI wird festgelegt, um den Prozess zu vereinfachen und die Verwendung neuer kosmetischer Inhaltsstoffe zu beschleunigen.
  • Das bestehende Ausnahmeverfahren vom generellen Verwendungsverbot für CMR-Stoffe in kosmetischen Mitteln wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus über zehn Jahren Praxis detaillierter dargestellt.
  • Für kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten, braucht es zukünftig keine Voranmeldung mehr bei der Kommission.

Düngemittelverordnung 

  • Die erweiterte REACH-Registrierungspflicht soll abgeschafft werden, sodass die „Standard-REACH-Bestimmungen“ auch für Stoffe gelten, die in EU-Düngemitteln verwendet werden.
  • Kriterien und eine Methodik für die Bewertung von Mikroorganismen durch Hersteller und benannte Stellen sollen eingeführt werden.

Weitere Informationen und Detail zu den Änderungen finden Sie im Kommissionsvorschlag des Chemieomnibusses.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Vorschlag der Kommission muss nun durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, in dem Rat und EU-Parlament zu einer Einigung kommen müssen.

Die DIHK ist an uns IHKs herangetreten und bittet um eine Einschätzung zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen, aber insbesondere auch, welche darüber hinaus gehenden Änderungen es aus Unternehmenssicht noch gebraucht hätte, inklusive Anpassungen an anderen Chemikalienregulierungen.

Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen und Hinweise bis zum 28. August 2025 per E-Mail an emily.ravier@mittlerer-niederrhein.ihk.de oder heike.jani@mittlerer-niederrhein.ihk.de zukommen lassen.