Kommunale Wärmeplanung Stadt Neuss

Fristende: 28.4.2025
Die Stadt Neuss stellt ihren Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zur Konsultation. Beteiligt werden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange.
Hintergrund
Mit dem im Jahr 2023 durch den Bundestag verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufgefordert, bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten.
Die kommunale Wärmeplanung schafft eine Orientierung, wie der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in der Stadt Neuss gelingen kann. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde ermittelt in welchen Zonen es wahrscheinlich ist, dass ein Wärmeversorgungsnetz aufgebaut wird. Dies soll die Planungssicherheit für alle an der Wärmewende Beteiligten erhöhen.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Die Stadt Neuss hat am 4. April die Unterlagen zur kommunalen Wärmeplanung für das Stadtgebiet vorgelegt. Zu den vorgelegten Dokumenten können nun die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange bis zum 4. Mai 2025 Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen werden in angemessenem Umfang beantwortet und dem Rat der Stadt Neuss zusammen mit dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zum Beschluss vorgelegt.
Die Unterlagen sowie die Informationen zur Beteiligungsmöglichkeit finden Sie online auf dieser Internetseite: Beteiligung zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung | Beteiligung NRW Stadt Neuss
Die IHK Mittlerer Niederrhein plant ebenfalls, eine Stellungnahme einzureichen. Als Unternehmen haben Sie die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 28. April 2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.