Neues EU-Klimaziel 2030

Neues EU-Klimaziel 2030
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Nach der Einigung der Staats- und Regierungschefs auf ein höheres 2030-Klimaziel haben die Umweltminister bei ihrer Sitzung am 17. Dezember 2020 die Position der Regierungen zum Vorschlag der EU-Kommission verabschiedet. In den nächsten Monaten wird der Rat nun mit dem Europaparlament die finale Ausgestaltung des Gesetzes ausverhandeln. Die höheren Klimaziele der EU werden weitreichende Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft haben.

Die Verabschiedung der Verhandlungsposition der Regierungen durch die Umweltminister war möglich geworden, nachdem sich die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am 10. und 11. Dezember 2020 auf eine Anhebung des 2030-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent gegenüber 1990 geeinigt hatten. 

Das Europäische Parlament hat sich bereits im Oktober 2020 für eine Anhebung des 2030-Klimaziels der EU auf 60 Prozent ausgesprochen.

Die Europäische Kommission hat im März 2020 im Rahmen des Green Deal einen Verordnungsvorschlag für ein europäisches Klimagesetz vorgelegt, und diesen im September 2020 um einen Vorschlag für die Anhebung des 2030-Klimaziels von 40 auf 55 Prozent gegenüber 1990 ergänzt. Der Entwurf sieht neben einem höheren 2030-Klimaziel vor, dass die Europäische Union sich für das Jahr 2050 das Ziel setzt, treibhausgasneutral zu werden. Dieses langfristige Ziel wird vom Europäischen Parlament und Mitgliedstaaten im Rat unterstützt.

Am 17. Dezember 2020 hat die Europäische Union bereits ein auf 55 Prozent erhöhtes 2030-Klimaziel an die Vereinten Nationen gemeldet. Das Pariser Übereinkommen sieht vor, dass die Vertragsstaaten ihre Klimaschutzzusagen - die sog. "national festgelegten Beiträge" - regelmäßig aktualisieren. U. a. waren die Vertragsstaaten angehalten, die bestehenden Zusagen im Jahr 2020 zu aktualisieren.

Im Juni 2021 wird die Kommission eine Vielzahl an Gesetzgebungsvorschlägen vorlegen, um die geforderten, zusätzlichen CO2-Einsparungen tatsächlich zu erreichen. Unter anderem soll das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) reformiert werden, indem die Menge der für Unternehmen zur Verfügung stehenden Zertifikate schneller verknappt wird, als bislang geplant.

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Der DIHK hat im September 2020 eine Analyse der Auswirkungen der Zielanhebung auf die Unternehmen vorgelegt. Demnach sind durch die Anhebung des CO2-Reduktionsziels für das Jahr 2030 Preissteigerungen im Europäischen Emissionshandel sowie in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie außerhalb des Europäischen Emissionshandel zu erwarten.

Im EU ETS erklärt sich die Preissteigerung durch die Verknappung der zur Verfügung stehenden CO2-Zertifikate. In Europa nehmen rund 11.000 Anlagen und in Deutschland etwa 1.900 Anlagen am EU ETS teil.

In den Nicht-ETS-Sektoren hängen die Preiseffekte mit der sogenannten Lastenteilung zusammen. Bei dieser werden den Mitgliedsstaaten, abhängig vom jeweiligen Bruttoinlandsprodukt, verbindliche Jahresziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen vorgegeben. Durch die Anhebung des 2030-Ziels würde Deutschlands verbindliches CO2-Budget erheblich verringert. Damit wird eine entsprechende Verschärfung der nationalen Klimaschutzvorgaben erforderlich. Dies beträfe beispielsweise den deutschen Brennstoffemissionshandel, der ab 2021 erstmals greift.

Die Analyse des DIHK zu den Auswirkungen der Zielanhebung finden Sie im Downloadbereich.