Netzbetreiber geben EEG- und Offshore-Netzumlage bekannt

Netzbetreiber geben EEG- und Offshore-Netzumlage bekannt
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Die EEG-Umlage sinkt gegenüber 2021 um 2,777 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh vor allem aufgrund der hohen Strompreise auf den tiefsten Stand seit 2012. Der Bundeszuschuss aus den Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung in Höhe von 3,25 Mrd. Euro hat daran einen Anteil von 0,934 ct/kWh. Die Umlage liegt damit deutlich unter der politisch beschlossenen Deckelung auf 6 Cent.

Der EEG-Kontostand von 4,547 Mrd. Euro zum 30. September trägt ebenfalls zu einer deutlichen Senkung bei (ca. 1,3 ct/kWh). Insgesamt beträgt der Umlagebetrag 2022 vor dem Bundeszuschuss 16,2 Mrd. Euro.

Die sog. Kernumlage, also die Umlage ohne Bundeszuschuss, EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve würde bei 5,7 ct/kWh liegen. Das entspricht einem Umlagebetrag von 19,8 Mrd. Euro. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, auf die Biomasse 1,4 ct/kWh; 0,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,1 ct/kWh auf Windenergie auf See.

Des Weiteren wurde erstmals ein Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen ermittelt (§ 53 Absatz 2 EEG 2021). Er beträgt im kommenden Jahr 0,184 ct/kWh und wird vom anzulegenden Wert der ausgeförderten Anlagen abgezogen, um die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des Stroms zu decken.

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Neben der EEG-Umlage wurde auch die Offshore-Netzumlage von den Übertragungsnetzbetreibern für das kommende Jahr bekannt gegeben. Der Regelsatz steigt leicht von 0,395 auf 0,419 ct/kWh. Der Umlagebetrag hat ein Volumen von rund 1,481 Mrd. Euro. 

Mit dieser Umlage werden die Windparkbetreiber auf See entschädigt, wenn es zu Störungen oder Verzögerungen bei der Netzanbindung kommt. Des Weiteren werden damit auch die Netzentgelte für die Anbindung der Windparks in Nord- und Ostsee bezahlt. Auf die Entschädigungszahlungen entfallen 2022 rund 133 Mio. Euro und auf die Netzanbindung 1,557 Mrd. Euro.

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