Netzbetreiber geben EEG- und Offshore-Netzumlage bekannt

Der EEG-Kontostand von 4,547 Mrd. Euro zum 30. September trägt ebenfalls zu einer deutlichen Senkung bei (ca. 1,3 ct/kWh). Insgesamt beträgt der Umlagebetrag 2022 vor dem Bundeszuschuss 16,2 Mrd. Euro.
Die sog. Kernumlage, also die Umlage ohne Bundeszuschuss, EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve würde bei 5,7 ct/kWh liegen. Das entspricht einem Umlagebetrag von 19,8 Mrd. Euro. Davon entfallen etwa 2,5 ct/kWh auf Photovoltaik, auf die Biomasse 1,4 ct/kWh; 0,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,1 ct/kWh auf Windenergie auf See.
Des Weiteren wurde erstmals ein Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen ermittelt (§ 53 Absatz 2 EEG 2021). Er beträgt im kommenden Jahr 0,184 ct/kWh und wird vom anzulegenden Wert der ausgeförderten Anlagen abgezogen, um die Kosten der Netzbetreiber für die Vermarktung des Stroms zu decken.
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Mit dieser Umlage werden die Windparkbetreiber auf See entschädigt, wenn es zu Störungen oder Verzögerungen bei der Netzanbindung kommt. Des Weiteren werden damit auch die Netzentgelte für die Anbindung der Windparks in Nord- und Ostsee bezahlt. Auf die Entschädigungszahlungen entfallen 2022 rund 133 Mio. Euro und auf die Netzanbindung 1,557 Mrd. Euro.
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