Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
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Bereits im März 2020 wurde der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft von der EU-Kommission als Teil des EU Green Deal veröffentlicht. Ziel der angekündigten Maßnahmen sind mitunter die Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 2.0 der EU-Kommission enthält u.a. folgende Vorgaben:

  • Verankerung eines Rechts auf Reparatur bestimmter Geräte im Verbraucherrecht
  • Reduzierungsvorgaben von Verpackungsabfällen
  • Etablierung eines Rechtsrahmens für nachhaltige Produkte
  • Etablierung eines Rechtsrahmens für Batterien (Bevorzugung aufladbarer Batterien)
  • Förderung eines Sekundärrohstoffmarktes
  • Schaffung eines europäischen Datenraumes samt elektronischem Produktpass

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK, Dr. Achim Dercks, äußerte sich wie folgt zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission:

„Deutsche Unternehmen schauen mit Sorge auf den EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Klar ist: Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung stellen aus wirtschaftlicher Sicht wichtige Ziele dar, zu deren Förderung die Betriebe in Deutschland bereits erheblich beitragen. Der Umfang der nun angekündigten Maßnahmen sorgt bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen allerdings für Verunsicherung. Denn diese werden - je nach weiterer Ausgestaltung – deutlich mehr Dokumentationspflichten und Behördenkontakte zur Folge haben. Bei einem neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte und Batterien, einem Anspruch auf Reparatur oder neuen Ökodesign-Regeln kommt es für die Betriebe maßgeblich auf eine Umsetzung mit Augenmaß an.

Neue Vorgaben und Zielsetzungen können nur dann einen guten Beitrag zur zirkulären Wirtschaft leisten, wenn sie für die Unternehmen in der Praxis auch umsetzbar sind. Denn nur, wenn wirtschaftliche Belange bei der Umsetzung des Aktionsplans ausreichend berücksichtigt werden, können die Unternehmen selbst die Wegbereiter einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sein. Positiv ist, dass der Aktionsplan auch auf Potenziale für Unternehmen eingeht. Dies betrifft insbesondere den Forschungs- und Entwicklungsbereich. Denn wenn Impulse für Innovationen ebenso wie wirtschaftliche Anreize bei der Umsetzung des Aktionsplans im Vordergrund stehen, können sowohl die Umwelt als auch Unternehmen vom Ziel der Kreislaufwirtschaft profitieren.“

Weitere Informationen der EU-Kommission zum Aktionsplan finden Sie hier.