Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
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Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Die Hochwasserrisikomanagement-Planung (HWRM-Planung) dient der Umsetzung der HWRM-Richtlinie der EU und verfolgt das Ziel einer einheitlichen frühzeitigen Erkennung und die nachhaltige Verringerung von Hochwasserrisiken. Die HWRM-Richtline, ist 2010 in dem „Hochwasserschutz“ betitelten Abschnitt sechs des Wasserhaushaltsgesetzes (WHGs) in deutschem Recht umgesetzt worden.

In Deutschland wurden für das HWRM die folgenden grundlegenden Oberziele festgelegt:

  • Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Risikogebiet,
  • Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Risikogebiet,
  • Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses,
  • Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser.

Verfahren

Bei der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen ist ein Dreischritt vorgesehen, der zu den Risikomanagementplänen führt. Im ersten Schrill werden die Flussgebiete benannt, für die ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Das Risiko wird dabei über die Hochwasserwahrscheinlichkeit und die möglichen Schäden für die vier Schutzgüter Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft bestimmt.

Auf dieser Grundlage werden im nächsten Schritt  Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die ermittelten Gebiete erstellt. Die Gefahrenkarten zeigen dabei die mögliche Ausdehnung des Hochwassers. Die Risikokarten zeigen die gefährdeten Nutzungen in den Gebieten (zb. Gewerbe oder Wohnen etc.). Die aktuellen Karten können hier aufgerufen werden.

Im letzten Schritt werden Hochwasserrisikomanagement-Pläne erstellt und veröffentlicht. Hier finden sich die konkreten Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung für die vier Flussgebiete in NRW wieder. Die Einzelmaßnahmen, welche durchgeführt werden um das Hochwasserrisiko zu verringern, sind in den Kommunalen Steckbriefen veröffentlicht. Neben der Erstellung der HWRM-Pläne besteht zudem die Verpflichtung eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Planinhalte zu erstellen.

Die Risiko- und Gefahrenkarten sowie die Managementpläne müssen alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden. Auf Landesebene wird dieser Prozess vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW koordiniert.

Bedeutung für Unternehmen

Besonders Unternehmen, welche in der Nähe eines Flusses angesiedelt sind, können vorrangig von der Hochwasserrisikomanagementplanung betroffen sein. Starkregenereignisse können jedoch ein Risiko für alle Unternehmen darstellen. Neben den Risiken durch die möglichen Überschwemmungen an sich, kann die Frage danach, ob ein Gebäude oder eine Anlage innerhalb oder außerhalb eines Hochwasserbereichs liegt, die abgedeckten Schäden und die Versicherungsprämie beeinflussen. Ob Unternehmen in einem Hochwasserrisikogebiet liegen, und welchem Risiko sie ausgesetzt sind, können Unternehmen anhand der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten herausfinden.

Auch die in den HWRM-Plänen festgelegten Maßnahmen können Unternehmen auf unterschiedlicher Weise betreffen. Eine mögliche Betroffenheit kann sich beispielsweise bei der Renaturierung von Flussläufen, beim Bau von Deichanlagen zum Hochwasserschutz oder durch Einschränkungen für Bauvorhaben in Hochwasserrisikogebieten ergeben.

Aktuelles Verfahren

Nachdem im Jahre 2019 die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten aktualisiert wurden, wurden nun die darauf aufgebauten Managementpläne sowie die Berichte über die Umweltverträglichkeit für den Planzeitraum von 2021 bis 2027 überarbeitet. Betroffene Unternehmen hatten die Möglichkeit bis zum 22. Juni 2021 eine Stellungnahme zu den Entwürfen beim Ministerium abzugeben. Am 22. Dezember 2021 wurden dann die Unterlagen des 2. Zyklus veröffentlicht.

Für die Unternehmen im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhein können die Pläne für die Flussgebietseinheiten Rhein und Maas relevant sein.