Kommunales Abwasser

Kommunales Abwasser
© Bohdan Melnyk / Adobe Stock

Die EU hat die Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser überarbeitet. Die aktualisierte Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abwasser aus allen Siedlungsgebieten ab einer Größe von 1.000 Einwohnerwerten (EW) nach EU-Mindeststandards zu sammeln und zu behandeln (die bisherige Schwelle lag bei 2.000 EW). Bis 2035 müssen diese Siedlungsgebiete über Kanalisationssysteme verfügen, die alle häuslichen Abwasserquellen erfassen.

Weitere Vorgaben aus der EU-Richtlinie sind, dass ab 2039 Anlagen, die Abwasser für mindestens 150.000 Einwohnerwerte behandeln, Stickstoff und Phosphor entfernen müssen. Bis 2045 sind sie verpflichtet, Mikroschadstoffe herauszufiltern.

Mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für die sogenannte Viertbehandlung tragen zukünftig die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika

Die überarbeitete Richtlinie setzt auch ein Energieneutralitätsziel für größere Abwasserbehandlungsanlagen, die Abwasser für 10.000 EW oder mehr behandeln. Diese sollen bis 2045 in der Lage sein, ihren Energiebedarf durch selbst erzeugte erneuerbare Energie zu decken. 

Die Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat am 1.1.2025 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten haben 31 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Die überarbeiteten Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU.

Weitere Informationen sowie den Text der Richtline finden Sie unter folgendem Link: Kommunales Abwasser: Rat verabschiedet neue Vorschriften für eine effizientere Behandlung - Consilium