Mantelverordnung

Mantelverordnung
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Nach über 15 Jahren Diskussion wird es nun doch eine Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geben. Bundestag und Bundesrat haben der Mantelverordnung letztlich zugestimmt. Sie ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen und wird nach zwei Jahren Übergangsfrist am 1. August 2023 in Kraft treten.

Mit der Mantelverordnung werden erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle gelten. Im Vergleich zu dem im November 2020 beschlossenen Verordnungspaket enthält die Endfassung die sogenannte Länderöffnungsklausel in § 8 Absatz 8 der BBodSchV. Danach können Länder abweichende Regelungen zur Verfüllung festlegen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt. Diese im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarte Öffnungsklausel fand im Bundesrat zunächst keine Mehrheit. Die erneute Aufnahme der Klausel in den Entwurf machte ein neues Gesetzgebungsverfahren notwendig, das nun erfolgreich abgeschlossen wurde.

Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden.

Hintergrund

Die Mantelverordnung soll mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) einen bundesweiten Rechtsrahmen zu Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Die EBV soll Anforderungen an die Herstellung und die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen, beispielsweise im Straßenbau, regeln. In der BBodSchV werden unter anderem Anforderungen an das Ein- und Aufbringen mineralischer Abfälle in den Boden (z. B. zur Verfüllung von Baugruben) definiert. Damit nehmen diese Verordnungen maßgeblich Einfluss auf die Verwertung mineralischer Abfälle, dem mit Abstand größten Abfallmassenstrom in Deutschland.

Der erste Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung erschien 2006. Nach mehrmaligen Anhörungen und Entwürfen konnte das Bundeskabinett 2017 dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vorlegen. Im Bundesrat wurden allerdings in kurzer Zeit ca. 260 Änderungsanträge vorgelegt. Deshalb hat das BMU 2019 mit einer Arbeitsgruppe aus Landesvertretern (Abteilungsleiterebene) Beratungen geführt. Ende März 2020 kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass das Verfahren im Bundesrat, unter Maßgabe einer Reihe von Anpassungen des Kabinettsentwurfs, weitergeführt werden soll.

 

Quelle: DIHK
Stand: Juli 2021