Die Gewerbeabfallverordnung in der betrieblichen Praxis
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Thema:Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der betrieblichen PraxisTermin:10.12.2024Zeit:14 bis 16.30 UhrOrt:online
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Preis:Die Veranstaltung ist kostenfrei
Die Gewerbeabfallverordnung regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Um das Recycling der betroffenen Abfallarten zu fördern, wurden die Regelungen mit der seit 2017 geltenden geänderten Gewerbeabfallverordnung verschärft, und eine noch striktere Getrennthaltung (sortenrein oder zumindest separat anfallender Abfallfraktionen) wurde vorgeschrieben. Im Regelfall sollen am Unternehmensstandort sieben und auf Baustellen zehn Abfallfraktionen getrennt gehalten werden. Davon kann man in begründeten Fällen abweichen. Mit oder ohne Abweichung ist jeder gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, Art und Umfang seiner Getrennthaltung zu dokumentieren und jede Gemischterfassung sachgerecht zu begründen.
In der getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen stecken noch große Potenziale für die Wirtschaft zur Ressourcenschonung und Rohstoffsicherung. Die 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) hat nur geringfügig dazu beigetragen, dieses Potenzial zu heben. Gleichzeit beklagen Unternehmen die aus ihrer Sicht unverständlichen Regelungen und unverhältnismäßigen Bürokratiekosten der Verordnung. Ziel des aktuellen Referentenentwurfs der Gewerbeabfallverordnung soll nun sein, die Gewerbeabfallverordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten.
In Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. (AWRRW e.V.) und der Bergischen IHK möchten wir Unternehmen einen kompakten Überblick über die Umsetzung der Vorgaben der aktuellen Gewerbeabfallverordnung in der betrieblichen Praxis sowie einen Ausblick auf die anstehende Novellierung der Gewerbeabfallverordnung geben. Wir laden Sie daher zu der kostenlosen Online-Veranstaltung „Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der betrieblichen Praxis“ ein.
Inhalte
- Begrüßung
Volker Neumann, Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Dr.-Ing. Arnd Tulke, Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft in der Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. - „Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der Stadt Düsseldorf“
Elke Wiskemann, Umweltamt der Stadt Düsseldorf - „Die Gewerbeabfallverordnung und ihre anstehende Novellierung“
Gregor Franßen, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 6. Dezember 2024.