Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Ein förderfähiges Beratungstagewerk umfasst acht Stunden Beratungstätigkeit und beträgt pauschal 1.020 Euro. Es können auch halbe Beratungstagewerke gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des pauschalen Beratungstagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratungstagewerk. Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen und beabsichtigen, ein neues Kleinstunternehmen zu gründen, kann der Zuschuss auf 80 Prozent des pauschalen Beratungstagewerksatzes erhöht werden, maximal 816 Euro je Beratungstagewerk.
Insgesamt können bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu acht Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Für den Übergang des Nebenerwerbs zum Haupterwerb können vier Tagewerke gefördert werden.
Gefördert werden die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung der Vorhaben.
Unter der Anleitung erfahrener Gründungsberater werden individuelle Gründungskonzepte erstellt, optimiert und überprüft. Das beinhaltet z.B. die:
- Konkretisierung der Geschäftsidee mit Ausrichtung auf die Gründerpersönlichkeit und den Markt
- Klärung und Bewertung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Gründungssituation
- Hilfestellung beim Prüfen der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und bei Fragen der sozialen Absicherung
- Unterstützung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Geschäftsplans
- Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
- Einschätzung von Chancen und Risiken
Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Der Antrag ist vor Beratungsbeginn und vor Unterzeichnung eines Beratervertrages bei einer zugelassenen Anlaufstelle (z. B. IHK Mittlerer Niederrhein) einzureichen.