Green Industrial Plan der EU

Green Industrial Plan der EU
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Am 1. Februar 2023 hat die EU-Kommission den Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Er soll die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten „Net-Zero“ Industries in der EU fördern und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen.  

 Die Kommission stützt sich in dem Plan überwiegend auf eine Sammlung bereits bestehender Initiativen, die um einen nun ebenfalls angekündigten „Net-Zero Industry Act“ ergänzt werden sollen. Damit sollen die Maßnahmen im Rahmen des Green Deal und REPowerEU unterstützt werden. Der Plan besteht aus insgesamt vier Säulen:   

  1. Planbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld,  
  2. Beschleunigter Zugriff auf Finanzierungsmittel,  
  3. Förderung von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt sowie  
  4. Offener Handel für resiliente Wertschöpfungsketten. 

Im Fokus der ersten Säule steht insbesondere die regulatorischen Rahmenbedingungen für sogenannte „Clean Tech“ Industrien zu vereinfachen. Neben einer Festlegung der Produktionskapazitäten für eben solche Industrien (wie beispielsweise die Produktion von Solarzellen, Windkraftanlagen und Wärmepumpen) sollen u.a. auch vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren durch feste Zeitlimits und „One-Stop-Shops“ für die Beantragung etabliert werden. Zusätzlich sollen Kriterien zur Identifizierung strategisch wichtiger „Net Zero“ Wertschöpfungsketten formuliert werden, die dann von beschleunigten Genehmigungsverfahren und EU-Finanzierung profitieren könnten.

In dem Paket enthalten ist auch der Critical Raw Materials Act, der Zugang zu seltenen Erden, die relevant für die Produktion der Net Zero Technologien sind, sicherstellen soll. Ebenso fasst die Kommission die Reformierung des Strommarktsystems, deren öffentliche Konsultation noch bis zum 13.02. angesetzt ist, darunter.

In der zweiten Säule wird der schnellere Zugang zu Finanzierungsmitteln adressiert. Der bereits bestehende befristete Krisen-Beihilferahmen (TCF) soll in einen befristeten Krisen- und Transformations-Beihilferahmen (TCTF) umgewandelt werden, um den Mitgliedstaaten noch mehr Flexibilität bei der Vergabe von Beihilfen an „Net Zero Industries“ zu geben. Eine Konsultation der Mitgliedstaaten zum TCTF ist am selben Tag gestartet. Zusätzlich sollen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Schwellen angehoben werden, ab wann Beihilfen bei der EU notifiziert werden müssen.  

Die konkreten legislativen Vorschläge sollen teilweise bereits im März veröffentlicht werden.