Allgemeine Genehmigungen – Bedeutung und Anwendung

Allgemeine Genehmigungen – Bedeutung und Anwendung
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Wer im Außenwirtschaftsverkehr mit gelisteten Gütern (sogenannten Dual-Use-Gütern) handelt, benötigt regelmäßig eine Aus- oder Verbringungsgenehmigung. Diese Genehmigung muss für jeden individuellen Ausfuhrgang beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) aktiv beantragt werden. Dies bedeutet, dass eine förmliche Antragstellung und deren positive Bescheidung für die eigentliche Ausfuhr Voraussetzung ist.

Dafür muss genügend Zeit eingeplant werden, da neben der Antragstellung selbst auch die Bearbeitungszeit des BAFA berücksichtigt werden muss. Überall da, wo aus Sicht des EU- bzw. nationalen Gesetzgebers Ausfuhrvorgänge von weniger sensitiven Gütern in weniger sensitive Bestimmungsländer vorgesehen sind, kann auf eine Allgemeine Genehmigung Bezug genommen werden. Damit entfällt die aktive Antragstellung und der Vorgang kann zeitlich flexibler abgeschlossen werden.

Allgemeine Genehmigungen bieten Ausführern somit eine schnellere Ausfuhrerledigung von gelisteten Gütern. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich durch die Unternehmen. Dabei sind neben Registrierungspflichten eine Reihe von Nebenbestimmungen zu beachten. Schließlich gilt die falsche Nutzung einer Allgemeinen Genehmigung als eine ungenehmigte Ausfuhr und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Das Webinar gibt einen Überblick über die Arten der Allgemeinen Genehmigungen und erläutert die wesentlichen Grundlagen ihrer Anwendung.