CBAM – Reporting/Berichterstattung

CBAM – Reporting/Berichterstattung
© Parradee / Adobe Stock
  • Termin:
    04.12.2024
    Zeit:
    10 bis 11.30 Uhr
    Ort:
    online
  • Preis:
    Die Veranstaltung ist kostenfrei

Dass EU-Verordnungen, die in erster Linie ganz eigene Ziele verfolgen (z.B. in den Bereichen Klima und Umwelt) gleichzeitig auch Bestimmungen des EU-Zollrechts betreffen, ist an sich nicht ungewöhnlich. Das gilt auch für die im Juni 2023 veröffentlichte CBAM-Verordnung der EU. CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) steht für einen CO2-Grenzausgleichmechanismus.  

Damit sollen für bestimmte, sogenannte CO2-relevante Waren aus den Bereichen Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Strom, Düngemittel und Wasserstoff Zusatzabgaben beim Import erhoben werden. In einer Übergangsphase sind seit dem 1. Oktober 2023 zunächst Berichtsplichten vorgesehen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das die Beschaffung und Aufbereitung der erforderlichen Informationen, etwa zur Menge der importierten Güter, deren Ursprungsland sowie Angaben zum Herstellungsbetrieb im Drittland.  

In diesem Webinar geht es im Wesentlichen um die Instrumente sowie den Umgang mit der Berichterstattung und dem Reporting. Das gilt unter anderem für die seit dem 3. Quartal 2024 verpflichtende Beschaffung und Weitergabe von realen CO2-Emissionswerten statt der bisherigen Standardwerte. Zugleich erhalten die Teilnehmenden einen Ausblick auf die Anforderungen in 2025, die unter anderem mit der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder einhergehen. Zudem besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Referentinnen. Das Webinar erfolgt in Kooperation mit der Dreiwert Consulting GmbH aus Dreieich.