CBAM - zugelassener Anmelder und aktueller Stand

CBAM - zugelassener Anmelder und aktueller Stand
© Elnur / AdobeStock
  • Termin:
    28.04.2025
    Zeit:
    10 bis 11.30 Uhr
    Ort:
    online
  • Preis:
    Die Veranstaltung ist kostenfrei

Dass EU-Verordnungen, die in erster Linie eigene Ziele z.B. im Klima- und Umweltbereich verfolgen, gleichzeitig Bestimmungen des EU-Zollrechts berühren, ist nichts Ungewöhnliches. Dies gilt auch für die CBAM-Verordnung der EU. CBAM (carbon border adjustment mechanism) steht für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Damit sollen bei der Einfuhr bestimmter sogenannter CO2-relevanter Güter wie Aluminium zusätzliche Abgaben erhoben werden. Zunächst sind Berichtspflichten bis Ende 2025 vorgesehen. Somit müssen Unternehmen die erforderlichen Informationen beschaffen und aufbereiten, wie z.B. die Menge der importierten Güter, deren Ursprungsland sowie Angaben zur Produktionsstätte im Drittland.

Ab dem 1. Januar 2026 ist dann der Erwerb von CBAM-Zertifikaten erforderlich. Gleichzeitig dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CBAM-relevante Güter importieren. Die hierfür erforderliche Registrierung ist seit dem 31. März 2025 über das CBAM-Register möglich. Gleichzeitig führt die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission weitreichende Erleichterungen für CBAM-pflichtige Unternehmen ein. Unter anderem sind Erleichterungen für zugelassene CBAM-Anmelder, Anpassungen der Berichtspflichten sowie Anhebungen der Schwellenwerte für „gelegentliche Importeure“ vorgesehen.

Im Webinar werden neben den Grundlagen vor allem der mit der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder verbundene Prozess dargestellt. Zudem erfolgt ein kurzer Überblick über die im Rahmen der Omnibus-Initiative skizzierten Überlegungen der EU-Kommission zum Bürokratieabbau. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Referentinnen. Das Webinar wird in Kooperation mit der Dreiwert Consulting GmbH, Dreieich, durchgeführt.

Organisatorisches

Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei. Sie können per Smartphone, Tablet oder PC teilnehmen. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Link zum virtuellen System und weitere Informationen.