Zollpräferenzen im Alltagsgeschäft
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Preis:Die Veranstaltung ist kostenfrei
Freihandelsabkommen bieten deutschen Exporteuren regelmäßig Wettbewerbsvorteile, weil durch deren richtige Anwendung die betreffende Ware im Bestimmungsland zollfrei eingeführt werden kann. Die Europäische Union (EU) unterhält eine Vielzahl solcher Freihandelsabkommen. So sind nach Freihandelsabkommen mit Kanada, Japan und Singapur zuletzt auch Vietnam sowie das Vereinigte Königreich hinzugekommen. Erwartet wird die Anwendung des Freihandelsabkommens mit Neuseeland, und auch die Verhandlungen mit Australien und dem Mercosur-Raum werden zu weiteren Freihandelsbeziehungen führen.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass jedes dieser Abkommen seine eigenen Spielregeln hat. So ist besonders auf die Verwendung der Ursprungsnachweise (formelles Recht) sowie auf die Ursprungsregeln (materielles Recht) ein Augenmerk zu legen. Die fehlerhafte Anwendung der Ursprungsregeln führt regelmäßig zur Aberkennung der Präferenznachweise und damit zur Erhebung beziehungsweise Nacherhebung von Zollabgaben. Was schon im direkten Warenverkehr mit dem begünstigten Partnerstaat schwierig ist, stellt die Zulieferanten bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen regelmäßig vor Herausforderungen.
In diesem Webinar sollen daher nicht nur die wesentlichen Grundlagen und Besonderheiten dargestellt werden. Im Fokus steht auch der Umgang mit Zollpräferenzen in der täglichen Praxis. Das Webinar erfolgt in enger Kooperation mit der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf.