Bebauungsplan Nr. Bra/5a, 1. vereinf. Änderung
Fristende: 25.08.2025

Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Brüggen beabsichtigt, die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen anzupassen. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen und Wintergärten in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Außerdem sollen die Regelungen zur Gestaltung des Vorgartens als Festsetzung mit aufgenommen werden.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 18.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 zur Beteiligung öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 18.08.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.