Aufhebung BPlan Nr. Brü/15, Brü/15A und Brü/41

Fristende: 16.08.2024

Aufhebung BPlan Nr. Brü/15, Brü/15A und Brü/41
© Gemeinde Brüggen

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Brüggen beab­sichtigt, die Bebauungspläne Brü/15, Brü/15A und Brü/41 aufzuheben. Diese wurden mit Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt. Zukünftig soll das Plangebiet durch die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Brü/15D und Brü/50 planungsrechtlich gesteuert werden. 

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 12.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 09.08.2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.