Bebauungsplan Nr. Brü/43 "Zw. Borner Str. und Hagenkreuzweg"
Fristende: 25.08.2025

Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Brüggen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige Entwicklung im Übergangsbereich zwischen Wohnen und Gewerbe im Umfeld der Borner Straße und Hagenkreuzweg sichern. Ziel ist es, die bestehenden Wohn- und Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern, Unstimmigkeiten im bisherigen Planungsrecht zu beheben und eine städtebaulich geordnete Entwicklung entsprechend der heutigen städtebaulichen Anforderungen zu ermöglichen.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 18.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 zur Beteiligung öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 18.08.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.